Der Wortlaut des neuen Gesetzes, das im Herbst in Kraft treten soll, ist auf dem Beck-Blog zu lesen – im Kommentar dazu heißt es: „Das neue Strafverbot führt zu einer ganz erheblichen Ausweitung des bisherigen Tatbestandsbereichs der Kinderpornographie. Erfasst werden künftig bei den praktisch relevanten Verbreitungshandlungen auch pornographische Darstellungen von allen Personen unter 18 Jahren und zudem auch von so genannten “Scheinminderjährigen”, also sochen Darsteller(innen), die zwar objektiv volljährig sind, aber nach ihrem äußeren Erscheinungsbild als minderjährig eingestuft werden können.“
Ein 19-Jähriger, der Nacktfotos von seiner 17-jährigen Freundin macht und diese dann selber „besitzt“, macht sich also schon strafbar! Zudem werden eine Menge Medien, die bisher ganz legal aufreizende Bilder von Jugendlichen beinhalteten, im nachhinein illegal – man denke nur mal an die berühmten jugendlichen Nymphen des Fotografen Hamilton.
Man lese dazu auch die Diskussion auf dem Law-Blog unter „Neuer Schub für die Hexenjagd“.