Urteil: 25.000 Euro Schmerzensgeld für Nacktfotos der Ex im Netz

Die vergleichsweise hohe Summe bekam eine Frau vom Landgericht Kiel zugesprochen (Az. 4 O 251/0). Ihr Ex-Partner, der von ihr verlassen worden war, hatte drei Nacktfotos, verziert mit ihrem Namen, ihrer Adresse und dem Wort „danach“ in eine Tauschbörse eingestellt. Dort blieben sie zwar nur 14 Stunden, bevor es dem Aussteller mulmig wurde und er die Pics wieder löschte, doch genügte diese Zeit, die Bilder im Web zu verbreiten. Die Frau erhielt eindeutige Angebote und Anrufe fremder Männer, die das Bild mit der Adresse als Eigenwerbung einer „Hobbyhure“ aufgefasst hatte.

Das Urteil stammt zwar bereits aus dem Jahr 2006, doch erst jetzt berichten einige Blogs darüber – z.B. das RA-Blog Damm-legal.de und presserecht.aktuell.de. Und weil das digitale Fotografieren zusammen mit den vielen Möglichkeiten, erotische Bilder ins Netz zu stellen, so manch einen wütenden Liebhaber oder verlassenen Ex zu Rache-Aktionen verführen mag, soll durchaus bekannter werden, dass das auch mal richtig teuer werden kann!

Haftung für zukünftige Kosten

Auch für die Zukunft haben die Richter eine interessante Regelung getroffen, die es der Betroffenen ermöglicht, auch später noch eventuelle Kosten für eine dann vielleicht technisch mögliche Entfernung der Bilder aus dem Netz einzufordern:

„Auch wenn gegenwärtig unstreitig keine technische Möglichkeit besteht, die Fotos (unter sämtlichen derzeit verwendeten Dateinamen) vollkommen und dauerhaft aus dem Internet zu entfernen, und daher derzeit etwa für eine solche Entfernung aufgewendete Kosten nicht zum Erfolg führen können, ist es nicht ausgeschlossen, dass zukünftig ein effizientes Löschungsverfahren entwickelt wird. Die Möglichkeit, dass ohne eine jetzige Feststellung der Ersatzpflicht des Beklagten dem Grunde nach die spätere Durchsetzung von Kostenerstattungsansprüchen wegen der Erhebung einer Verjährungseinrede gefährdet wäre, rechtfertigt das erforderliche Feststellungsinteresse der Klägerin. Solange im Übrigen die Fotos im Internet weiterhin vorhanden sind, ist auch die Entstehung neuer Schäden bei der Klägerin nicht auszuschließen.“

zitiert nach Presserecht.aktuell.de v. 15.8.

4 Gedanken zu „Urteil: 25.000 Euro Schmerzensgeld für Nacktfotos der Ex im Netz“

  1. Pingback: liebepur
  2. Schlimm das es immer mehr Ex-Männer gibt die so was machen. Bei einer Trennung Frau sich den PC mal vornehmen und den am besten mal formatieren ;)

    Das ist eine kleine Rache für sie und es beugt ihr eine Menge ärger vor.

  3. Aber den Pc zu formatieren ist auch keine Lösung, kann unter umständen auch Ärger einbringen.
    Es wäre einfacher, mit den Partner keine Erotischen Fotos zu machen und somit läuft man nicht in Gefahr, seine Fotos im Netz zu finden.

  4. Ich finde es eine bodenlose Frechheit, solche Bilder online zu stellen und sei es nur als Gag gemeint. Sowas geht zu 99% in die Hose und ist alle Beteiligten der blanke Wahnsinn.

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